Das System PLAISIR® geht von dem Grundprinzip
aus, daß sich die Entscheidungen auf allen Ebenen an den Bedürfnissen
der Bewohner orientieren sollten, anstatt an den global zur Verfügunggestellten
Ressourcen. Es operationalisiert dieses Grundprinzip, indem der Fokus auf
die für den Bewohner erforderlichen Leistungen gerichtet
wird, anstatt auf die Leistungen, die ihm gegeben werden. Man definiert
als erforderliche Leistungen die Pflege und Unterstützung, die der
Bewohner erfordert, um seine Bedürfnisse zu befriedigen. Die Bestimmung
der erforderlichen Leistungen durch die Fachkräfte wird durch deren
Pflegephilosophie beeinflußt, die sich durch gewisse Regeln, Normen
und Standards ausdrückt, die wiederum angeben, wie die verschiedenen
Bedürfnisse zu beantworten sind. Die
gegebene Pflege entspricht nicht immer der erforderlichen Pflege, so wie
wir sie gerade definiert haben. Dies kann an einem Mangel an Ressourcen,
einer schlechten Evaluation der Bedürfnisse des Bewohners oder an
den internen Regelungen der Institution liegen. Angenommen das Pflegepersonal
hilft einem Bewohner einmal am Tag beim Gehen (gegebene Pflege), der Qualitätsstandard
(erforderliche Pflege) verlangt jedoch, daß man ihm drei (3) mal
am Tag beim Gehen hilft. Man wird also auf dem Fragebogen FRAN®
diese Pflegeaktion folgendermaßen vermerken: "gehen
mit Hilfe" um 10 Uhr - 15 Uhr - 20 Uhr "jeden
Tag", anstatt "gehen mit Hilfe"
um 15 Uhr "jeden Tag".
Wie
schon weiter oben erwähnt, wird die Bestimmung der erforderlichen
Pflege durch die Pflegephilosophie und die davon abgeleiteten professionellen
Normen und Standards beeinflußt. Diese Philosophie, Normen und Standards
variieren von einer Institution zur anderen. Wenn man also die Bestimmung
dessen, was erforderlich ist, nicht regeln würde, dann würde
die erforderliche Pflege des gleichen Patienten (als Ausdruck der zu erbringenden
Leistungen und infolgedessen als Ausdruck der Ressourcen) von einer Institution
zur anderen variieren. Dies stellt ein bedeutendes Gerechtigkeitsproblem
dar, wenn die Ergebnisse der Evaluationen PLAISIR®
zur Verteilung eines globalen Budgets zwischen verschiedenen Programmen
oder Institutionen einer Region verwendet werden, und diese Verteilung
gemäß der für die Bewohner erforderlichen Ressourcen erfolgt,
oder auch im Fall der Versicherungen, wenn es darum geht die Institutionen
für die Pflege und Unterstützung jedes Bewohners zu bezahlen.
Deshalb ist es also notwendig Pflegestandards festzulegen, denen alle
Institutionen zustimmen müssen.
Diese
Standards der Pflege und Unterstützung müssen dem entsprechen,
was in den betreffenden Institutionen als "gute Pflege" anerkannt
ist. Wenn sie nicht einer optimalen Pflege entsprechen, so müssen
sie dennoch dem Bewohner Wohlbefinden und eine angemessene Sicherheit
garantieren. Die Standards sollen den Krankenschwestern, die mit dem Formular
FRAN® die für den Bewohner erforderliche
Pflege und Unterstützung evaluieren, eine Hilfe sein. Sie sind nicht
bindend, sondern weisen auf einen Durchschnitt hin, von dem die Krankenschwester
abweichen kann, vorausgesetzt sie begründet diese
Abweichung schriftlich auf dem FRAN®, indem
sie sich auf die besonderen Bedürfnisse des jeweiligen Bewohners
beruft.
Die
Standards, die im Rahmen der Evaluationen PLAISIR®
in den Kantonen der französischsprachigen Schweiz verwendet wurden,
sind weiter unten aufgeführt.
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